Ausfallgebühren

Berechnung von ausgefallenen Terminen

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sehr geehrter Erziehungsberechtigter,

natürlich kann es vorkommen, dass Sie aus vielerlei Gründen einen Termin nicht rechtzeitig absagen können (24 Stunden vor der Behandlung). Leider haben einige Patienten kein Verständnis, wenn wir in solch einer Situation eine Ausfallgebühr in Höhe der Kosten der ausgefallenen Behandlung in Rechnung stellen. Es ist natürlich schwer verständlich, dass man als gesetzlicher Patient für eine Behandl­ung, die man in Anspruch nimmt, nichts oder kaum etwas zahlen muss, wenn man sie aber nicht in Anspruch nimmt, den vollen Betrag – selbst bei Krankheit, für die man nichts kann. Die Verantwortung hierfür liegt jedoch nicht bei uns Therapeuten, son­dern bei den Krankenkassen bzw. bei der Politik.

Leider haben die Krankenkassen in den letzten 15 Jahren die Vergütung der Leis­tungen für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden in viel zu geringem Umfang ange­passt. Der Abstand zur allgemeinen Einkommensentwicklung beträgt mittlerweile über 20% (gegenüber 2001) und vergrößert sich von Jahr zu Jahr. Da­her sind die Heilmitteler­bringer heute gezwungen, derartige Ausfälle in Rech­nung zu stellen, da diese nicht mehr vom übrigen Umsatz finanziert werden können.

Außerdem wurde durch Ihre Anmeldung und der Vereinbarung von Terminen zwischen Ihnen und Ihrem Therapeut ein Behandlungsvertrag geschlossen. Wir bemühen uns, durch eine straffe und koordinierte Planung, Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren und Ihnen eine feste Behandlungszeit, an einem vereinbarten Tag, zur vereinbarten Zeit zu garantieren. Das bedeutet, in diesem Zeitraum ist die Zeit eines Therapeuten speziell für Sie reserviert. Wird ein Termin nicht wahrgenommen oder kurzfristig (d.h. weniger als 24h vorher) abgesagt – aus welchem Grund auch immer – ist es uns, aller Bemühungen zum Trotz, oft nicht möglich diesen bestimmten Termin anderweitig zu vergeben. Dadurch entstehen für die Praxis für die geplante Behandlung Kosten, die nicht gedeckt werden, da Ihre Krankenkasse nur erfolgte Behandlungen bezahlt. Das bedeutet also, dass jeder abgesagte Termin einen Leerlauf von Kapazitäten und Therapeuten bedeutet, der für unsere Praxis einen hohen Kostenfaktor darstellt.

Ein vergleichbares Beispiel:

Sie buchen ein Hotelzimmer, können aber durch kurzfristige Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Gründe die Reise nicht antreten. Das Zimmer ist jedoch für diesen Zeitraum für Sie reserviert. Also müssen Sie die Kosten für dieses Hotelzimmer zahlen, ob Sie es nun nutzen oder nicht.

Sagen Sie daher Termine, die Sie nicht einhalten können bitte unbedingt 24 Stunden vor­her ab. Termine am Wochenanfang oder nach Feiertagen müssen am letzten Arbeitstag vor­her abgesagt werden.

Termine einfach zu unterschreiben und Ihre Krankenkasse den Ausfall zahlen zu lassen ist verboten und wird in unserer Praxis (ohne Ausnahme!) nicht prak­tiziert.

Planen Sie daher von vorne herein einen Betrag für eventuelle Ausfälle ein. Bei plöt­zlicher Erkrankung kann es unvermeidbar sein, einen Termin kurzfristig abzusagen. Auch in diesem Fall gelten die nachfolgenden Gebühren, sofern wir die Lücke nicht mehr füllen können. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Es gelten die Preise des Aushangs im Wartezimmer.
Die aktuellen Preise sind:

Motorisch-funktionelle Behandlung (30 min): 33,95 €
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
(45 min): 45,87 €
Psychisch-funktionelle Behandlung (60 min): 57,01 €
Hirnleistungstraining (30 min): 37,57 €
Hausbesuchspauschale: 14,88 €
Neurofeedback (60 min): 75,14€
(Doppelstunde neuropsychologisch orientierte Behandlung)

(rechtliche Grundlage: Amtsgericht Ludwigsburg Urteil vom 23.Sep.2003 – Az: 8 C 2330/03)

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ergotherapie Felzmann – Mit Herz und Hand